Schreiben ASTAG

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Maskenpflicht ab Montag, 6. Juli 2020 im öffentlichen Verkehr

Geschätzte ASTAG-Mitglieder

Die Zahl der COVID-Neuinfektionen steigt wieder an. Ebenso machen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise stark bemerkbar. Der Bundesrat will die Situation mit einem weiteren Massnahmenpaket in den Griff bekommen.

1. Maskenpflicht im öV
Im öffentlichen Verkehr (Zug, Postauto) kann der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern oft nicht eingehalten werden. Der Bundesrat hat daher entschieden, eine schweizweit gültige Maskenpflicht einzuführen. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli 2020, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Schutzmaske tragen. 

Was heisst das für die Car-/Taxibranche? 

  • Die Maskenpflicht betrifft ausschliesslich den öV. Für die private Reisebusbranche und das Taxigewerbe gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken. Eine schriftliche Bestätigung des Bundesamt für Verkehr liegt vor.
  • Der Gesundheitsschutz muss jedoch oberste Priorität haben. Das Vertrauen der Fahrgäste und die Reiselust kehren nur zurück, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.

Die Schutzkonzepte der ASTAG sind daher unverändert gültig. Anpassungen sind nicht nötig. Die bisherigen Empfehlungen gelten weiterhin. 

  • Wenn möglich soll auf eine Vollauslastung verzichtet werden. Je weniger Personen sich im Innenraum aufhalten, desto besser kann die Abstandsregelung eingehalten werden.
  • Bei einer Vollauslastung des Fahrzeugs wird das Tragen einer Maske empfohlen.

Achtung: 
Die Anwendung eines Schutzkonzepts und die Umsetzung der ASTAG-Empfehlungen liegt in der Eigenverantwortung jedes Unternehmers. Die ASTAG lehnt jegliche Haftung ab. 

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