So unterschiedlich sind die Regeln für Härtefälle in den Kantonen

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Stand der Dinge am 11.11.2020 (ASTAG Homepage)

Nicht alle Kantone unterstützen die in Not geratenen Unternehmen gleichermassen. Das zeigt eine Übersicht.

Der Bundesrat will Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden, zusätzlich finanziell unterstützen. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an kantonalen Massnahmen. Einige Fragen sind jedoch noch offen – etwa, wie viel Geld nötig ist. Die Kantone können sich im Rahmen einer Vernehmlassung noch bis am Freitag zu der vom Bundesrat vor einer Woche vorgestellten Härtefallhilfe äussern.

Alle Kantone müssen sich nach der Härtefallregelung des Bundes richten. Sie unterstützen die wegen er Coronapandemie in Not geratenen Unternehmen jedoch nicht gleichermassen.

Die Übersicht über die Deutschschweizer Kantone

AG: Die Regierung plant weitere Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen. Sie will rasch die dazu nötigen kantonalen Rechtsgrundlagen ausarbeiten, in Abstimmung mit den nun vom Bund vorgesehenen Massnahmen. Über allfällige Kredite muss dann das Kantonsparlament entscheiden.

Bereits im vergangenen April hatte der Regierungsrat ein Hilfspaket für die Aargauer Wirtschaft beschlossen, dies in Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes. Der Grosse Rat bewilligte für eine erste Etappe 150 Millionen Franken. Teils seien die Unterstützungsmassnahmen jedoch schon ausgelaufen.

AI: Die Regierung, also die Standeskommission, hat beschlossen, dass Härtefälle mit Mitteln des Fonds für Wirtschaftsförderung unterstützt werden können. Krisengeplagte Firmen sämtlicher Branchen können beim Amt für Wirtschaft Anträge auf Unterstützung stellen, welche individuell geprüft werden.

AR: Gemeinsam mit der Stiftung Wirtschaftsförderung Appenzell Ausserrhoden und weiteren Stiftungen hat die Ausserrhoder Regierung einen «Corona-Nothilfefonds» gegründet. Dieser sieht auch Beiträge für Härtefälle vor. Dabei werden Hilfen von maximal 10’000 Franken an Einzel- und Kleinstunternehmen geleistet. Diese Gelder müssen nicht zurückbezahlt werden.

BE: Die Berner Kantonsregierung will die vorgesehene Härtefallregelung des Bundes in dieser Form nicht unterstützen. Der Bundesrat soll für Covid-Härtefälle in der Wirtschaft schweizweit statt 200 Millionen, mindestens eine Milliarde Franken bereitstellen. Bis Unternehmen jedoch von dieser Hilfe profitieren könnten, dauere es zu lange, so der Regierungsrat. Er fordert vom Bundesrat, die Covid-19-Kredite zu reaktivieren. Selber will er derzeit kein Geld für Härtefälle sprechen

BL: Im Kanton Baselland gibt es Ende November eine Volksabstimmung über die sogenannte Drittels-Lösung. Diese sieht vor, dass der Vermieter einer Geschäftsliegenschaft auf einen Drittel der Miete verzichtet. In diesem Fall übernimmt der Kanton das zweite Drittel, der Rest bleibt beim Mieter. Die Regelung gilt für die Zeit der besonderen Lage von April bis Mitte Juni.

Ausserdem hat Baselland seinen Firmen Notkredite in Millionenhöhe gewährt und ist nun daran, die gesetzlichen Grundlagen für die Härtefälle auszuarbeiten. Wie viel Baselland zur Verfügung stellen will, ist noch unklar.

BS: Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich an der Härtefallregelung des Bundes mit 15 Millionen Franken für die Hotellerie, Gastronomie und Tourismusbranche. Die Regelung tritt bereits am 1. November in Kraft.

Während der ersten Coronawelle hat die Basler Regierung zudem 18 Millionen Franken bereitgestellt, um Mietzinssenkungen für Geschäftsliegenschaften mitzufinanzieren, vorausgesetzt der Vermieter verzichtet auf einen Drittel der Miete. Zudem bürgt der Stadtkanton für Kredite zugunsten der Wirtschaft bis zu einer Gesamtsumme von 50 Millionen Franken.

FR: Die Freiburger Kantonsregierung möchte die Kriterien für die Härtefallverordnung des Bundes lockern und aufstocken. Freiburg hat im Vergleich zu anderen Kantonen bereits einige Mittel für Unternehmen und Härtefälle gesprochen. Das Kantonsparlament segnete im Oktober einen Wiederankurblungsplan für die Freiburger Wirtschaft im Umfang von über 63 Millionen Franken ab – einen Teil davon für Restaurants, Bars und Discos.

Zusätzliche 15 Millionen Franken wurden breitgestellt, um Härtefälle wie Hotellerie, Medien, Sport oder Ausstellungszentren zu unterstützen. Einrichtungen, die Anfang November schliessen mussten, werden zusätzlich mit 8 Millionen Franken A-Fonds-perdu-Beträgen unterstützt.

GL: Um zu verhindern, dass Betriebe die Corona-Krise nicht überstehen, legte der Kanton bereits Ende März ein Hilfsprogramm fest. Zum einen wurde ein kantonaler Fonds zur vorübergehenden Unterstützung von Selbständigerwerbenden und von inhabergeführten Firmen eingerichtet, welcher mit 2.5 Millionen Franken aus den Steuerreserven geäufnet wurde. Zum anderen gewährt der Kanton zinsgünstige Kreditverbürgungen an Unternehmen im Umfang von maximal zehn Millionen Franken.

GR: Graubünden hat bereits im Frühsommer einen kantonalen Härtefallfond eingerichtet und damit zehn Millionen Franken als Hilfe für kleinere Unternehmen gesprochen, die schwer von der Krise betroffen sind. Bis Ende Oktober sind gegen 130 Gesuche eingegangen, zwei Drittel davon sind bereits behandelt und 770‘000 Franken ausbezahlt worden. Der Vorschlag des Bundes zur Härtefallregelung werde aktuell von der Regierung geprüft, heisst es beim zuständigen Departement.

LU: Die Kantonsregierung hat eine Absichtserklärung abgegeben: Luzern dürfte ungefähr zehn Millionen Franken bereitstellen.

NW: Die Regierung prüft, welche gesetzlichen Vorlagen für eine Härtefallregelung notwendig sind.

OW: Die Regierung prüft, welche gesetzlichen Vorlagen für eine Härtefallregelung notwendig sind.

SH: Der Kanton Schaffhausen begrüsst die neue Härtefallregelung des Bundes. Wie der Schaffhauser Regierungsrat Ernst Landolt sagt, würden sie sich mit 50 Prozent an den Kosten beteiligen.

Der Kanton selbst hat bereits im Frühling 50 Millionen Franken als Nothilfe für Unternehmen bereitgestellt. Bis jetzt seien davon aber erst 10 Millionen Franken ausbezahlt worden. Zur Zeit, so Landolt weiter, würden die Gesuche aber wieder zunehmen. «Wir sind daran, sie zu prüfen».

SG: Die St. Galler Regierung klärt den Rahmen für die Härtefallregelung, heisst es in einer Mitteilung. Sie stimme der grundsätzlichen Stossrichtung des Vorschlags zu und habe vorerst Branchen bestimmt, für welche sie Unterstützungsgelder prüfen wolle. Dazu gehören die Gastronomie, die Hotellerie, die Reiseveranstalter, die Marktfahrer und die Eventbranche.

SO: Der Solothurner Regierungsrat prüft Stützungsmassnahmen für die Wirtschaft. Das Solothurner Parlament, der Kantonsrat, hat einen dringlichen Auftrag am Mittwoch (4.11.) einstimmig für erheblich erklärt und damit an die Regierung überwiesen. In der Begründung hiess es, ohne Gegensteuer müssten Unternehmen Konkurs anmelden, die in normalen Zeiten Gewinn erwirtschaftet hätten und viele Arbeitsplätze anbieten.

Die Liste der betroffenen Branchen – etwa Car-Unternehmen, Firmen aus dem Event-Bereich oder die Gastronomie – sei lang. Für den Regierungsrat sagte Frau Landammann Brigit Wyss, der Bundesrat starte noch am Mittwoch die Vernehmlassung zu den Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Bund und Kantone würden dabei eng zusammenarbeiten.

SZ: Der Kanton hat eine Absichtserklärung abgegeben: Schwyz dürfte ungefähr zwei bis vier Millionen Franken bereitstellen.

TG: Ähnlich sieht es im Thurgau aus. Die Regierung hat die Verordnung geprüft und wird in diesen Tagen kommunizieren.

UR: Der Kanton hat bereits einen Härtefallfonds eingerichtet – im Umfang von einer Million Franken.

VS: Das Walliser Kantonsparlament hat am Mittwoch 120 Millionen Franken gesprochen, um der Wirtschaft, insbesondere den Härtefällen zu helfen. Restaurants und Gastrobetriebe, aber auch die Industrie, Event- und Reisebranche soll davon profitieren.

Am Freitag entscheidet das Parlament zudem, ob das Wallis einen neuen Krisenfonds in der Höhe von 130 Millionen schafft, um auch die Folgen der zweiten Corona-Welle abfedern zu können.

ZG: Die Regierung beantragt beim Parlament 44 Millionen Franken – 40 Millionen als Darlehen, vier Millionen als A-fonds-perdu-Beiträge.

ZH: Der Zürcher Regierungsrat unterstützt auch weiterhin Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in Not geraten sind. So hat die Zürcher Finanzdirektion am letzten Donnerstag mitgeteilt, dass sich der Kanton an der Härtefallregelung des Bundes beteiligen wird. Eine entsprechende Vorlage soll demnächst ins Kantonsparlament gelangen.

Bis diese greift, führt der Kanton Zürich seine eigenen Massnahmen weiter. So garantiert er auch weiterhin zu 85 Prozent für Kredite, die betroffene Firmen bei ihrer Bank aufnehmen können, und zwar bis zum 31. März 2021. Ausserdem verlängert er die kantonale Soforthilfe für Selbständigerwerbende. Er hat den Gemeinden dafür 15 Millionen Franken aus der ZKB-Jubiläumsdividende zur Verfügung gestellt. Davon sind noch 2,5 Millionen Franken vorhanden. Die Gemeinden können diese Gelder noch bis Ende Jahr beziehen und an Betroffene verteilen.

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